Kommentierung des §§ 1382 BGB, Stundung

OLG München: Qualifiziert nachlässiger unrichtiger Bestätigungsvermerk auch gegenüber Derivate-Anlegern sittenwidrig und vom Schutzzweck des § 826 BGB umfasst, BB- Kommentar zu OLG München, Beschl. v. 23.9.2022 – 13 U 3614/22

Der grenzüberschreitende Bauvertrag in der Europäischen Union

Staatliche Parteienfinanzierung in der Kritik – Warum sich aus der Verfassung keine absolute Obergrenze herleiten lässt

Neuerungen auf Ebene der EU: Leitfaden der Kommission zu Art. 22 FKVO – Fusionskontrolle unterhalb der Aufgreifschwellen

Tiefgreifende Reform der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfung in Deutschland

Schriftform bei kurzzeitiger Vertragsänderung, Anmerkung zu BGH XII ZR 60/20

Kommentierung der §§ 230 – 233 HGB (stille Gesellschaft)

Criminal Compliance und Datenschutz-Grundverordnung

Familienkonflikte vor Gericht

Die Haftung für Pflichtverletzungen im Gesamtschuldverhältnis (zugleich Anm. zu OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.01.2019 - 10 U 223/18)

Die aktienrechtlichen Offenlegungspflichten für Lebensversicherungsunternehmen nach ARUG II

Kampf gegen Geldwäsche: Finanzminister Scholz will Unternehmen verpflichten, ihre Eigentümer zu melden, Kommentar zur geplanten Reform des Transparenzregisters

Reform des GwG: Das Transparenzregister wird zum Vollregister! – Abschaffung der Mitteilungsfiktion und sonstige Neuerungen des Transparenzregisters

Voraussetzungen für die Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung eines Wirtschaftsprüfers, BB-Kommentar zu BGH, Beschl. v. 27.1.2021 – StB 44/20

OLG Frankfurt a.M.: Vergütungsansprüche  des Abschlussprüfers in der Insolvenz,  BB-Kommentar zu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.4.2021 – 4 U 72/20

Am Horizont: Kontrolle von Transaktionen, die durch Subventionen von außerhalb der EU gefördert werden

Ein neues Schriftformmodell

Kündigung Fürstenberg-Anleihen

Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO (BVerfG) mit Anmerkungen von Dr. Thomas Weimann/Dr. Sonja Kreß