Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 – VI ZR 599/16 – Zur Pflicht des Gerichts, Parteivortrag zu berücksichtigen, der in Widerspruch zu vorangegangenem, ausdrücklich aufgegebenem Vortrag steht
Grenzüberschreitende Gesellschaftervereinbarungen
Nur klare Zuschlagskriterium sind gute Zuschlagskriterien! Besprechung zum Beschluss der VK Südbayern vom 21.01.2019
Frühester Zeitpunkt der Zuschlagserteilung falsch angegeben: Vorabinformation wertlos! Besprechung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2019,
Praxisgemeinschaft
Gesetzliche Krankenversicherung – Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG
Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie – Einsichtnahme in das Transparenzregister für jedermann
Stille Einlagen der Hamburg Commercial Bank AG
Berufsspecial zu einer Tätigkeit im Bereich M&A, Interview
Die vertriebsrechtlichen Produktlenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen
Einleitung und Kommentierung der §§ 35 bis 47 (Allgemeine Berichtspflichten), §§ 74 bis95 (Solvabilitätsübersicht und Solvabilitätsanforderungen), 244a bis 244d (Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung)
Compliance im Finanzsektor: Unternehmerische Selbsteinschätzung und aufsichtsbehördliches „soft law“
Gewerberaummiete: Kommentierung von § 550 BGB (Schriftform),§§ 1-9 Preisklauselgesetzб Anhang zu §§ 566 BGB (Gewerberaummiete im Transaktionszusammenhang)
Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Informationen und Tipps – ein Leitfaden
Option zur Verlängerung eines Mietvertrags während bestehender Zwangsverwaltung des vermieteten Grundstücks gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben; Ausübung einer Verlängerungsoption nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB, Anm. zu BGH XII ZR 78/17 vom 21.11.2018
Praxisrelevante Rechtsfragen im Zusammenhang mit wertbildenden Faktoren bei der Übertragung von Arztpraxen
Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Kommentierung des §§ 2304 BGB, Auslegungsregel
Kommentierung des §§ 2303 BGB, Pflichtteilsberechtige, Höhe des Pflichtteils
Anmerkung zu BGH, § 22 VersAusglG auch für nach Ehezeitende umgewandeltes Kapitalanrecht anwendbar, Beschl. v. 17.10.2018 – XII ZB 209/18,