Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 – VI ZR 599/16 – Zur Pflicht des Gerichts, Parteivortrag zu berücksichtigen, der in Widerspruch zu vorangegangenem, ausdrücklich aufgegebenem Vortrag steht

Grenzüberschreitende Gesellschaftervereinbarungen

Nur klare Zuschlagskriterium sind gute Zuschlagskriterien! Besprechung zum Beschluss der VK Südbayern vom 21.01.2019

Frühester Zeitpunkt der Zuschlagserteilung falsch angegeben: Vorabinformation wertlos!  Besprechung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2019,

Praxisgemeinschaft

Gesetzliche Krankenversicherung – Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG

Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie – Einsichtnahme in das Transparenzregister für jedermann

Stille Einlagen der Hamburg Commercial Bank AG

Berufsspecial zu einer Tätigkeit im Bereich M&A, Interview

Die vertriebsrechtlichen Produktlenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen

Einleitung und Kommentierung der §§ 35 bis 47 (Allgemeine Berichtspflichten), §§ 74 bis95 (Solvabilitätsübersicht und Solvabilitätsanforderungen), 244a bis 244d (Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung)

Compliance im Finanzsektor: Unternehmerische Selbsteinschätzung und aufsichtsbehördliches „soft law“

Gewerberaummiete: Kommentierung von § 550 BGB (Schriftform),§§ 1-9 Preisklauselgesetzб Anhang zu §§ 566 BGB (Gewerberaummiete im Transaktionszusammenhang)

Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Informationen und Tipps – ein Leitfaden

Option zur Verlängerung eines Mietvertrags während bestehender Zwangsverwaltung des vermieteten Grundstücks gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben; Ausübung einer Verlängerungsoption nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB, Anm. zu BGH XII ZR 78/17 vom 21.11.2018

Praxisrelevante Rechtsfragen im Zusammenhang mit wertbildenden Faktoren bei der Übertragung von Arztpraxen

Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 

Kommentierung des  §§ 2304 BGB,  Auslegungsregel

Kommentierung des §§ 2303 BGB,  Pflichtteilsberechtige, Höhe des Pflichtteils

Anmerkung zu BGH, § 22 VersAusglG auch für nach Ehezeitende umgewandeltes Kapitalanrecht anwendbar, Beschl. v. 17.10.2018 – XII ZB 209/18,