Wir übernehmen die rechtliche Beratung des Urhebers bei der wirtschaftlichen Verwertung seiner Rechtsposition. Wir erstellen Lizenzverträge und übernehmen die Prozessführung in urheber- und verlagsrechtlichen Angelegenheiten. Wir erstellen, prüfen und verhandeln Verlags-, Editions-, Künstler- und Tonträgerproduktionsverträge einschließlich zugehöriger Merchandising- und/oder Sponsoringverträge. Wir beraten in den medienrechtlichen Bereichen Rundfunk und Fernsehen sowie auf allen relevanten Gebieten des Internetrechts, einschließlich der Abwehr drohender oder der Verfolgung bereits aufgetretener Verletzungen geschäftlicher Kennzeichen im Internet. Darüber hinaus erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Fragen des Presserechts.
BRP RENAUD gewinnt eingespieltes Duo im Kartellrecht
BRP RENAUD stellt das Team im Kartellrecht neu auf. Zum 1. September wechselt Associate Simon Gollasch, zum 1. Oktober folgt Partner Dr. Simon Schmauder.
Ingenieuretag der Ingenieurkammer Baden-Württemberg 2025
Am 10. Juli 2025 fand der diesjährige Ingenieuretag der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) unter dem Leitthema „Digitalisierung und KI im Bauwesen“ statt.
WirtschaftsWoche 2025: BRP RENAUD erhält Top-Auszeichnung im Kartellrecht
Wir freuen uns über die Auszeichnung der WirtschaftsWoche für BRP RENAUD als „Top-Kanzlei 2025“ im Bereich Kartellrecht und gratulieren Dr. Martin Beutelmann zur Empfehlung als „Top-Anwalt 2025“ in diesem Fachgebiet!