Die Werbung im Bereich der Heilmittel, also insbesondere der Arzneimittel aber auch der Medizinprodukte, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes besonders streng reguliert. Das macht die rechtskonforme Gestaltung von Werbemaßnahmen und Werbekampagnen im Bereich Heilmittel besonders herausfordernd. Neben der Formulierung von Werbeaussagen sind insbesondere die Regelungen zu Pflichtangaben und die Beschränkung verschiedener Werbeformen zu beachten. Schon die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Lebensmittel kann schwierig sein. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Spezialisierung auf das Heilmittelwerberecht und langjährigen Erfahrung in der Beratung von pharmazeutischen Unternehmen und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich dabei, Ihre Werbekampagnen und Produktgestaltungen rechtssicher umzusetzen.
Sollten Werbehandlungen von behördlicher Seite oder von Mitbewerbern oder Verbänden angegriffen werden, stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Wir sind auch für Sie da, wenn Sie umgekehrt auf unlautere Werbemaßnahmen von Mitbewerbern stoßen.
BRP RENAUD gewinnt eingespieltes Duo im Kartellrecht
BRP RENAUD stellt das Team im Kartellrecht neu auf. Zum 1. September wechselt Associate Simon Gollasch, zum 1. Oktober folgt Partner Dr. Simon Schmauder.
Ingenieuretag der Ingenieurkammer Baden-Württemberg 2025
Am 10. Juli 2025 fand der diesjährige Ingenieuretag der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) unter dem Leitthema „Digitalisierung und KI im Bauwesen“ statt.
WirtschaftsWoche 2025: BRP RENAUD erhält Top-Auszeichnung im Kartellrecht
Wir freuen uns über die Auszeichnung der WirtschaftsWoche für BRP RENAUD als „Top-Kanzlei 2025“ im Bereich Kartellrecht und gratulieren Dr. Martin Beutelmann zur Empfehlung als „Top-Anwalt 2025“ in diesem Fachgebiet!