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2025

Newsletter IV. Quartal 2025

BAURECHT

Versehentliche Fristverlängerung durch Verhandlungen

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 16.10.2025 entschieden, dass Verhandlungen zwischen Besteller und Unternehmer über die Mängelbeseitigung, die während einer laufenden Nacherfüllungsfrist geführt werden, zu einer Verlängerung der zuvor gesetzten Nachbesserungsfrist führen können. Das bedeutet: Wer in der Frist erkennbar im Gespräch bleibt, Termine abstimmt, Lösungen verhandelt und die Mängelbeseitigung koordiniert, verlängert damit faktisch die Zeit, die dem Unternehmer zur Nachbesserung bleibt. Nach Ablauf der gesetzten Frist liegt daher noch nicht unbedingt ein Fristablauf vor, der den Besteller zur Ersatzvornahme, Rückabwicklung, Schadenersatz oder Minderung berechtigt!

Keine Mängelansprüche ohne Vertrag

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 31.05.2024 über einen Fall entschieden, in dem vor allem über Mängelrechte des Bestellers an zusätzlich ausgeführten Arbeiten gestritten wurde. Ausgangspunkt des Falls war ein Werklohnprozess: Der Unternehmer verlangte die Bezahlung von Bauleistungen, während der Besteller Mängel rügte. Streitentscheidend war, ob bestimmte, über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten als vertraglich geschuldete Zusatzleistungen anzusehen waren oder ob sie ohne vertragliche Grundlage erbracht wurden. 

ESG-COMPLIANCE

ESG-Compliance und EUDR

Im Dickicht der EU-Entwaldungsverordnung wird’s nur langsam heller – aber immerhin raschelt’s: Was kommt nun wann auf betroffene Unternehmen zu?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation - EUDR) stellt viele Unternehmen mit globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vor enorme Herausforderungen. Schätzungsweise sind mehr als 370.000 Unternehmen in Europa betroffen. 

EU DATA

Geltung des EU Data Act – Sind Sie betroffen?

Seit dem 12.09.2025 gelten viele Regelungen des sogenannten Data Act (EU-Verordnung 2023/2854). Der Data Act enthält neue Pflichten für sehr viele Unternehmen, deren Umsetzung häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist. 

Der Data Act will die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Produkten erhöhen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Um beide Ziele zu erreichen, werden Hersteller, Dateninhaber und Händler sogenannter vernetzter Produkte sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in die Pflicht genommen.

INSOLVENZRECHT

Unberechtigte Entgegennahme von Zahlungen im vorläufigen Insolvenzverfahren

In einem vorläufigen Insolvenzverfahren, d. h. nachdem der Insolvenzantrag bei Gericht gestellt wurde, jedoch vor der Eröffnungsentscheidung des Gerichts, hatten Mieter des Insolvenzschuldners weiterhin Miete an den Schuldner gezahlt. Der Schuldner hatte diese Zahlungen nicht an den vorläufigen Insolvenzverwalter weitergeleitet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangte der Insolvenzverwalter vom Schuldner die Herausgabe der vereinnahmten Mietzahlungen abzüglich der durch die Vermietung entstandenen Kosten. 

KARTELLRECHT UND COMPLIANCE

Keine Bandelei bei der Bewerberjagd im War for Talents: Kartellrecht lässt (teuer) grüßen

Was in den letzten Jahren vor allem U.S.-amerikanische Kartellbehörden in der IT- und Tech-Branche beschäftigt hat, ist nunmehr auch in der Europäischen Kommission angekommen: Mit Beschluss vom 02.06.2025 hat die Europäische Kommission erstmals Bußgelder in Höhe von 329 Mio. € für die Vereinbarung von Abwerbeverboten („no poach agreements“) im Bereich Online-Essenslieferdienste verhängt.

MIETRECHT

Änderung der Vorauszahlungen auf Nebenkosten als Formproblem

Das Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge wurde für den Bereich des Gewerberaummietrechts zwar durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz herabgestuft. Durch die Reform, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist, gilt für langfristige Gewerberaummietverträge nicht mehr das gesetzliche Schriftformerfordernis, sondern nur Textform.

ÖFFENTLICHES BAU- UND PLANUNGSRECHT

„Bau-Turbo“ gezündet

Am 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass der neuerlichen Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungsräumen, dessen Bekämpfung sich die Regierung zum Ziel gesetzt hat. Hierdurch wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem vorgesehen war, innerhalb der ersten 100 Tage einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos auf den Weg zu bringen. 

VERGABERECHT

Nur was gefordert ist, kann auch verlangt werden

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 19.11.2025 klargestellt, dass die Vergabestelle von Bietern nur solche Nachweise und Zertifikate verlangen darf, die zuvor ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wurden. Fehlen diese Anforderungen in den Unterlagen, darf die Forderung nicht „nachgeschoben“ werden, und zwar weder im Aufklärungs- oder einem Nachforderungsverfahren noch durch Auslegung unklarer Leistungsbeschreibungen.

Punkterahmen bei der Konzeptbewertung zulässig

Die Vergabekammer Baden Württemberg hat mit Beschluss vom 11.11.2025 über einen Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren zur Tragwerksplanung entschieden. Der öffentliche Auftraggeber hatte neben Preisangaben die Präsentation eines Umsetzungskonzepts gefordert, das qualitativ bewertet werden sollte. Hierzu legte er eine Bewertungsmatrix mit Punktespannen vor, ohne zusätzliche Unterkriterien zu definieren. 

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden. Die Schwellenwerte legen fest, welche Vergaben dem Kartellvergaberecht unterfallen.

VERSICHERUNGSRECHT

Reiseversicherung: Ausschluss von Pandemierisiken

In Reaktion auf die Corona-Pandemie schließen viele Reiseversicherer inzwischen Pandemie-Risiken vom Versicherungsschutz aus oder bieten deren Einschluss nur gegen eine entsprechend höhere Prämie an. Gegen einen solchen Risikoausschluss hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Unterlassungsklage erhoben. Der Ausschluss sei intransparent und benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen.

D&O-Versicherung: Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter und leitende Angestellte (D&O-Versicherungen) schließen üblicherweise Schäden, die aufgrund wissentlicher Pflichtverletzung entstanden sind, vom Versicherungsschutz aus. Dazu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden, dass der Ausschluss nur bei wissentlicher Nichtbeachtung genau der Pflicht eingreift, auf deren Verletzung der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch stützt.

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