Dr. Eike Eschenfelder setzt sich im BB-Kommentar mit dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.04.2021 auseinander, welches über die Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers im Fall der Insolvenz des Auftraggebers entschieden hat.
Der Artikel ist im Betriebs-Berater (Heft 40/2021) erschienen sowie hier zu finden.