Seit dem 01.01.2021 ergeben sich aufgrund der Steuerfreiheit von Outplacement-Beratungen neue Handlungsspielräume für Verhandlungen über Aufhebungsverträge. Beim Outplacement werden dem Arbeitnehmer professionelle Dienstleistungen zur beruflichen Neuorientierung - finanziert durch den Arbeitgeber - angeboten. Bislang fanden sich solche Regelungen eher selten in entsprechenden Vereinbarungen. Grund hierfür war, dass einige Outplacement-Leistungen als geldwerter Vorteil zu versteuern waren. Der Gesetzgeber hat nun in § 3 Nr. 19 EStG klargestellt, dass "Beratungsleistungen des Arbeitgebers, oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten, zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses" erbrachte Beratungsleistungen steuerfrei sind.
Diese neue Gestaltungsmöglichkeit gibt dem Arbeitnehmer die Chance, durch gute und gezielte Beratung schnell eine geeignete neue Beschäftigung zu finden, ohne steuerliche Nachteile zu erleiden. Im Ergebnis kann es zu einer schnelleren Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen.