Am 10.02.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz - TTDSG) beschlossen. Das TTDSG soll unter anderem die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.07.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation in der durch die Richtlinie 2009/136/EG geänderten Fassung (ePrivacy-Richtlinie) in nationales Recht umsetzen.
Bei der geplanten Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie sind insbesondere die Vorgaben für den Einsatz von Cookies, Tracking-Pixel und ähnliche datenverarbeitende Technologien interessant. Denn die derzeit einschlägigen deutschen Umsetzungsregelungen in § 15 Telemediengesetz für den Einsatz solcher Technologien stehen im Widerspruch zum Wortlaut der Richtlinie, was in der Vergangenheit mehrfach für Unklarheit gesorgt hat. Der nun vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf übernimmt den Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie, der die Voraussetzungen für den Einsatz von datenverarbeitenden Technologien festlegt. Diese dürfen nach der Vorschrift nur dann ohne Einwilligung des Nutzers eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen zu können. In allen anderen Fällen - insbesondere zur Erstellung von Nutzungsprofilen für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung - ist deren Einsatz nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig. Hervorzuheben ist, dass hier alle Technologien und Datenverarbeitungsvorgänge betroffen sind und nicht nur solche mit Personenbezug. Die Regelungen des TTDSG werden daher vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung Anwendung finden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch einmal verändert wird. Sollte es bei dem zuletzt veröffentlichten Entwurfstext bleiben, werden die Anforderungen an den Einsatz von Cookies, Tracking-Pixeln und ähnlichen datenverarbeitenden Technologien jedenfalls noch einmal erhöht werden.
Etwas überraschend könnten die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers jedoch bald überflüssig werden. Denn auf europäischer Ebene kam zuletzt Bewegung in die Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung, welche die ePrivacy-Richtlinie und damit auch Umsetzungsvorschriften im TTDSG ablösen würde. Weitere Informationen hierzu finden Sie im "Trilog-Verfahren zur ePrivacy-Verordnung".