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2021

Trilog-Verfahren zur ePrivacy-Verordnung

2. Trilog-Verfahren zur ePrivacy-Verordnung

Am 10.02.2021 verabschiedete der Ministerrat der Europäischen Union eine neue Fassung der geplanten Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Verordnung). Mit diesem Entwurf können die Trilog-Verhandlungen zum endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen.

Die ePrivacy-Verordnung soll neuen technologischen Entwicklungen und neuen Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens der Nutzer Rechnung tragen. Als spezielleres Gesetz konkretisiert und ergänzt sie die Datenschutzgrundverordnung. So gelten beispielsweise im Gegensatz zur Datenschutzgrundverordnung viele Bestimmungen der ePrivacy-Verordnung nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen und für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation.

Mit der ePrivacy-Verordnung soll die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.07.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) aufgehoben werden. Nationale Umsetzungsgesetze auf Grundlage der ePrivacy-Richtlinie (in Deutschland unter anderem Regelungen im Telemediengesetz - TMG) würden damit ebenfalls unwirksam. Entsprechende Sachverhalte wären künftig nur noch an der ePrivacy-Verordnung zu messen, die als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbare Wirkung entfalten würde.

Den ersten Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung legte die Europäische Kommission bereits im Januar 2017 vor. Ursprünglich sollte die ePrivacy-Verordnung gleichzeitig mit der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 in Kraft treten. Die Verhandlungen über die Verordnung und deren genauen Wortlaut gerieten jedoch jahrelang ins Stocken. Mit der Zustimmung des Rates kommt nun wieder Bewegung in die Materie. Das jetzt folgende Trilog-Verfahren, in dem Kommission, Parlament und Ministerrat über den Gesetzesvorschlag verhandeln, lässt erwarten, dass es zu einer (baldigen) Einigung kommt.

Die ePrivacy-Verordnung wird voraussichtlich erheblichen Änderungsbedarf gerade beim Betrieb von Webseiten nach sich ziehen. Die weitere Entwicklung muss daher beobachtet werden, um rechtzeitig erforderliche Anpassungen vornehmen zu können.

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