HomeWissenNewsletterdetailEinführung des Wettbewerbsregisters: Bundeskartellamt erteilt Hinweise zu effektiven Compliance-Maßnahmen
2023

Einführung des Wettbewerbsregisters: Bundeskartellamt erteilt Hinweise zu effektiven Compliance-Maßnahmen

Wie müssen Compliance-Maßnahmen eines Unternehmens ausgestaltet sein, um als wirksam zu gelten? Hinweise zu dieser Frage gibt nun erstmals das Bundeskartellamt in seinen Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister und den zugehörigen Praktischen Hinweisen. Diese Dokumente wurden im Rahmen der Einführung des Wettbewerbsregisters veröffentlicht. Unmittelbare Relevanz haben sie damit nur für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Mittelbare Auswirkungen können sie aber auch für alle sonstigen Unternehmen haben.

Was ist das Wettbewerbsregister?
Mit dem vom Bundeskartellamt geführten Wettbewerbsregister soll sichergestellt werden, dass nur rechtstreue Unternehmen den Zuschlag bei einer öffentlichen Auftragsvergabe bekommen. Eingetragen werden etwa Verurteilungen wegen Betrugs zulasten der Öffentlichen Hand, Bestechung und Bestechlichkeit oder Geldwäsche. Auch Verstöße gegen Kartellrecht sowie gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen können zu einer Eintragung führen. Nach seinem Inkrafttreten werden auch Ordnungswidrigkeiten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, die mit einem Bußgeld von mindestens 150.000,00 € geahndet werden, im Wettbewerbsregister aufgeführt.

Was droht einem Unternehmen bei einer Eintragung ins Wettbewerbsregister?
Unternehmen mit Eintragungen im Wettbewerbsregister müssen mit erheblichen Nachteilen bei Vergabeentscheidungen rechnen, und zwar bis hin zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren. Für Unternehmen, die häufig an Ausschreibungen teilnehmen, kann eine Eintragung potentiell existenzgefährdend sein.

Was können Unternehmen tun, um den mit dem Wettbewerbsregister verbundenen Risiken zu begegnen?
Durch effektive Compliance-Maßnahmen können Unternehmen im besten Fall schon eine Eintragung in das Wettbewerbsregister verhindern. Wenn es zu einer Eintragung gekommen ist, werden Unternehmen versuchen, eine baldige Löschung des Eintrags zu erreichen. Dies geht durch eine sog. "Selbstreinigung". Diese setzt neben einem Schadensausgleich vor allem voraus, dass Unternehmen effektive Compliance-Maßnahmen ergreifen, um weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Was sind effektive Compliance-Maßnahmen?
Welche Fragen sich Unternehmen bei der Prüfung oder Einführung ihrer Compliance-Maßnahmen stellen sollten, hat das Bundeskartellamt insbesondere in seinen Praktischen Hinweisen ausgeführt. Es macht darin deutlich, dass die spezifische Situation eines Unternehmens beachtet werden muss. Eine schablonenhafte Umsetzung festgelegter Standards ist also nicht erforderlich. Sinnvolle Bausteine effektiver Compliance sind nach dem Bundeskartellamt u.a. eine Risikoanalyse, ein Bekenntnis der Unternehmensleitung zu rechtskonformem Handeln ("Tone from the Top"), Information der Mitarbeiter (Schulungen, Handlungsanweisungen etc.) und ein Hinweisgebersystem. Ein betroffenes Unternehmen muss also prüfen, welchen (rechtlichen) Risiken es gerade durch seine Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist und wie es Rechtsverstöße seiner Mitarbeiter verhindern kann.

Sind die Leitlinien und Hinweise nur für Unternehmen relevant, die an Ausschreibungen teilnehmen?
Für Unternehmen, die von Vergabeentscheidungen betroffen sind, stellt das Wettbewerbsregister ein besonders großes Risiko dar. Compliance-Maßnahmen sind für sie wichtiger denn je. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass künftig Geschäftspartner eine Kopie einer Selbstauskunft aus dem Wettbewerbsregister als Nachweis für rechtstreues Verhalten verlangen. Sollte sich das bewahrheiten, würde das Wettbewerbsregister weit über Vergabeentscheidungen hinaus Wirkungen entfalten.

So oder so lohnt es sich für Unternehmen, ihre Compliance-Maßnahmen anhand des Fragenkatalogs aus den Praktischen Hinweisen zu überprüfen. Unter anderem können effektive Compliance-Maßnahmen seit diesem Jahr zu einer Bußgeldminderung in Kartellverfahren führen. Auch vor diesem Hintergrund sind die Hinweise des Bundeskartellamts von Interesse.

Branchen und Expertisen

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram