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2020

Minions und Co.: Geldbuße gegen NBCUniversal wegen Beschränkungen in Lizenzverträgen

Am 30.01.2020 hat die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von 14,3 Mio. € gegen Comcast (NBCUniversal) verhängt. Sie sanktioniert damit vertragliche Beschränkungen, die NBCUniversal ihren Lizenznehmern auferlegt hatte. NBCUniversal erteilt Dritten über Lizenzverträge das Recht, Logos oder Bilder, die durch Urheber- oder Markenrechte von NBCUniversal geschützt sind, auf Merchandise-Artikeln zu nutzen (u. a. Minions, Jurassic Park). Die EU-Kommission sanktionierte mit ihrem Beschluss verschiedene Maßnahmen, die NBCUniversal seinen Lizenznehmern zwischen 2013 und 2019 auferlegt hatte. Als kritisch bewertet wurden insbesondere Maßnahmen, die den Vertrieb des Lizenznehmers außerhalb des ihm zugewiesenen Vertragsgebiets beschränkten. Dazu zählte die EU-Kommission auch die Pflicht des Lizenznehmers, Einnahmen aus solchen Geschäften an den Lizenzgeber abzuführen oder bestimmte Sprachen im Zusammenhang mit den Lizenzprodukten zu verwenden. Aufgegriffen wurden auch Maßnahmen, die Verkäufe an andere als die dem Lizenznehmer zugewiesenen Kundengruppen oder die den Onlinehandel mit den Lizenzprodukten beschränken. Schließlich wurden auch verschiedene ergänzende Maßnahmen für kartellrechtswidrig erachtet, nämlich zum einen Verpflichtungen des Lizenznehmers, die vorstehend genannten Beschränkungen auch gegenüber seinen Abnehmern durchzusetzen und zum anderen Maßnahmen, die eine Einhaltung der genannten Beschränkungen mittelbar sicherstellen sollen, wie etwa die Durchführung von Audits oder das Vorsehen von Kündigungsmöglichkeiten.

Die Entscheidung bestätigt die verstärkte Verfolgungspraxis der EU-Kommission von Beschränkungen des Binnenmarkts in Lizenzverträgen (siehe zuletzt auch Sanrio und Nike). Das EU-Kartellrecht toleriert die genannten Gebiets- und Kundenaufteilungen auch dann nicht, wenn der Lizenzgeber Marken- oder Urheberrechte hält. Im Gegenteil werden sie (auch) in diesem Zusammenhang als schwerwiegende Kartellrechtsverstöße gesehen, die bei der Gestaltung von Lizenzverträgen nicht vorgesehen werden dürfen. Bemerkenswert ist schließlich, dass die EU-Kommission auch in diesem Vertikalfall einen Bonus von 30 % dafür gewährte, dass NBCUniversal im Verfahren kooperiert hatte.

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