Der deutsche Gesetzgeber lässt immer noch mit einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie auf sich warten, die bis Ende 2021 erfolgt sein muss. Welche Bedeutung Whistleblowing in anderen Jurisdiktionen hat, zeigt ein Beispiel aus den USA. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat im Oktober 2020 einen Whistleblower mit einer Rekordprämie in Höhe von 114 Mio. USD belohnt. Der Informant hatte – nach erfolglos gebliebenen unternehmensinternen Hinweisen – die SEC sowie eine weitere Behörde auf Rechtsverstöße aufmerksam gemacht und außerordentliche und kontinuierliche Unterstützung bei den daraus resultierenden behördlichen Untersuchungen geleistet. Dies erwies sich als entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Untersuchungen und wurde von der SEC entsprechend belohnt.
Seit dem Jahr 2012 belohnt die SEC mit einem speziellen Programm Whistleblower, die der SEC freiwillig und rechtzeitig fundierte, glaubwürdige Informationen zur Verfügung stellen, die zu einem erfolgreichen behördlichen Enforcement führen. In dieser Zeit wurden etwa 676 Mio. USD an 108 Whistleblower ausgeschüttet. Alle Zahlungen werden aus einem vom Kongress eingerichteten Anlegerschutzfonds geleistet, der ausschließlich durch Geldsanktionen finanziert wird, die aufgrund von Verstößen gegen Wertpapierrecht eingenommen werden. Whistleblower-Prämien können zwischen 10 und 30 Prozent der eingenommenen Gelder betragen, wenn die aufgrund einer Aufdeckung verhängte Sanktion 1 Mio. USD übersteigt.
Mit einem solchen Belohnungssystem ist für das deutsche Recht nicht zu rechnen. Dennoch bleibt mit Spannung zu erwarten, ob der deutsche Gesetzesentwurf sich zumindest zu einem attraktiven Whistleblowerschutz durchringen kann.