HomeWissenNewsletterdetailUmgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus Risikogruppen
2020

Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus Risikogruppen

a) Müssen Mitarbeiter aus Risikogruppen notfalls von der Arbeit freigestellt werden?
Nein, grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es in einzelnen Bundesländern spezielle Vorschriften.

In Baden-Württemberg ist anhand von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Corona-Verordnung geregelt, dass Mitarbeiter aus Risikogruppen nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Zuteilung von Aufgabenbereichen mit wenig Publikumsverkehr bleibt weiter möglich. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Zu einer Risikogruppe gehört nach dieser Regelung nur, wer ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt. Es reicht nicht aus, wenn ein Mitarbeiter nach den Veröffentlichungen des RKI formal einer Risikogruppe zuzuordnen wäre. 

Das ärztliche Attest muss dann bescheinigen, dass die Behandlung einer Covid-19-Erkrankung aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, bzw. ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung vorliegt.

b) Gibt es Ersatzleistungen, wenn Mitarbeiter aus Risikogruppen nicht beschäftigt werden können?
Die Corona-Verordnung selbst sieht keine Ersatzansprüche vor. Das Unternehmen muss daher versuchen Mitarbeiter aus Risikogruppen möglichst in anderen Positionen weiter zu beschäftigen. 

Ist dies nicht möglich bzw. unzumutbar, spricht bei der aktuellen Ausgestaltung der Corona-Verordnung viel dafür, dass ein Verdienstausfallanspruch gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 IfSG greift. 

Speziell bei Schwangeren kann es aus Sicht des Unternehmens wie auch der Schwangeren sinnvoll sein, sich um ein Beschäftigungsverbot (ärztlich, bzw. betriebsbedingt) zu bemühen. In diesem Fall kommt dann die Krankenkasse finanziell für die Entgeltfortzahlung auf.

Rechtsgebiete

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram