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2020

Der Arbeitnehmer lässt sich infolge der Schulschließungen krankschreiben, besteht hierfür ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist. Nach Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht in der Regel kein Grund, von der Unrichtigkeit dieser auszugehen.

Lässt sich der Arbeitnehmer allerdings erst krankschreiben, nachdem er vom Arbeitgeber darauf hingewiesen wurde, dass dieser keine bezahlte Freistellung zum Zwecke der Kinderbetreuung gewähren möchte, kann es gerechtfertigt sein, die Entgeltfortzahlung zunächst zurückzubehalten. Der Arbeitnehmer wäre dann aufzufordern, die Umstände seiner Arbeitsunfähigkeit genauer darzulegen und gegebenenfalls seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, bevor Entgeltfortzahlung gewährt wird.

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