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2020

Muss der Arbeitgeber Alternativen anbieten?

Auch wenn der Arbeitsgeber besondere Rücksichtnahmepflichten gegenüber den Arbeitnehmern hat, sind die möglichen Maßnahmen in der derzeitigen Situation erheblich eingeschränkt. Die ständig steigenden Arbeitsausfälle können für viele Unternehmen zu existenzbedrohenden Auswirkungen führen. 

Soweit die Arbeit im Home-Office irgendwie möglich erscheint, sollte dies dem Arbeitnehmer angeboten werden. Dagegen ist davon abzusehen eine Kinderbetreuung innerhalb des Unternehmens zu organisieren, bzw. den Arbeitnehmern zu gestatten die Kinder mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Dies beeinträchtigt nicht nur die betrieblichen Abläufe, sondern erhöht auch das Infektionsrisiko der anderen Arbeitnehmer erheblich.

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