Ursprünglich wollte der Generalanwalt beim EuGH im von der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Klagverfahren gegen die HOAI (C-377/17) Ende Januar die Schlussanträge stellen. Dieser Termin ist nun auf Ende Februar verschoben worden. Den Schlussanträgen ist insbesondere deshalb besondere Bedeutung beizumessen, da der EuGH den Anträgen des Generalanwalts häufig folgt.