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2019

Rechtmäßiger Ausschluss eines Bieters bei mangelhafter Arbeit in früherem Projekt

Der öffentliche Auftraggeber darf nach GWB einen Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn dieser einen früheren öffentlichen Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das OLG Karlsruhe bestätigte aktuell den Ausschluss eines Bieters, der sich bei einem vorherigen Auftrag nicht ordnungsgemäß verhalten hatte (15 Verg 7/17). Die strengen Voraussetzungen für den Ausschluss waren insbesondere deshalb gegeben, weil ein Sachverständiger dem Bieter für die Mängel aus dem früheren Auftrag attestierte, dass dieser sein Handwerk nicht verstehe. Zudem verletzte der Bieter Unfallverhütungsvorschriften und löste sogar einen Brand in einem Bauschuttcontainer aus. Die Vergabestelle hat ihren Ermessungsspielraum nach Auffassung des OLG Karlsruhe deshalb zutreffend ausgeübt, als sie den Bieter ausschloss. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bieter einen nicht unwesentlichen Schaden verursacht hatte.

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