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2019

Prämienerhöhung der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherer dürfen ihre Versicherungsbeiträge erhöhen, wenn die Erhöhung von einem unabhängigen Treuhänder überprüft wurde und dieser der Erhöhung zugestimmt hat. Es war bislang in der Rechtsprechung umstritten, ob die Frage der "Unabhängigkeit" eines Treuhänders von den Gerichten überprüft werden kann, wenn ein Versicherungsnehmer gegen eine Prämienerhöhung klagt. Bejaht man dies, wäre eine Beitragserhöhung schon dann unwirksam, wenn der vom Versicherer beauftragte Treuhänder vom Gericht nicht als ausreichend unabhängig eingestuft wird. Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung jedoch mit Urteil vom 19.12.2018 nicht gefolgt. Er hat entschieden, dass die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders von den Gerichten nicht zu überprüfen ist. Die ausreichende Begründung und die Angemessenheit der Prämienerhöhung sind jedoch gerichtlich voll überprüfbar.

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