Die EU-Kommission hat die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts angepasst. Sie lauten wie folgt:
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 144.000,00 € (bisher 135.000,00 €) Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000,00 € (bisher 209.000,00 €) Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern 443.000,00 € (bisher 418.000,00 €) Für Bauaufträge und für Konzessionsvergaben: 5.548.000,00 € (bisher 5.225.000,00 €)