Entscheidungen zu berufsrechtlichen Auskunftspflichten sind selten. Eine solche hatte unlängst das Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg zu fällen (BG 103/17). Die Architektenkammer hatte ein Kammermitglied aufgefordert, den Nachweis ihrer Fort- und Weiterbildungsverpflichtung zu führen. Das Kammermitglied kam dem trotz mehrfacher Aufforderung unter Fristsetzung und Androhung eines berufsrechtlichen Verfahrens nicht nach. Erst nach Einleitung eines berufsrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch den Kammeranwalt legte es die angeforderten Nachweise vor. Trotzdem verurteilte das Berufsgericht das säumige Kammermitglied zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 €. Das verspätete Nachreichen der Unterlagen heile den verwirkten Verstoß nicht.