BRP hat den Gesellschafter Stefan Stolz beim Verkauf der Stolz Fernwärmeservice GmbH an die Privatinvestorin Katja Hirsch beraten.
Die Gesellschaft mit Sitz in Tübingen wurde im Jahr 2006 gegründet. Zu den Haupttätigkeitsfeldern des bundes- und europaweit agierenden Unternehmens gehören die Entwicklung, Konstruktion und Produktion sowie der Verkauf und die Wartung von Fernwärmeanlagen und -zubehör.
Im Zuge der vorgezogenen Unternehmensnachfolge veräußerte Stefan Stolz 100% Prozent der Geschäftsanteile an Katja Hirsch, die ihre Erfahrung im technischen Vertrieb und der betriebswirtschaftlichen Beratung nun in die Stolz Fernwärmeservice GmbH einbringen wird.
Bei der Erstellung und Verhandlung der Transaktionsdokumente wurde Stefan Stolz von einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.