Die Kryptowährung Bitcoin macht seit vielen Monaten durch spektakuläre Kursverläufe auf sich aufmerksam. BRP hat nun in zwei Mandaten erfolgreich Bitcoin-Übertragungsansprüche eingeklagt und war daran anknüpfend in wegweisenden Entscheidungen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 19.01.2021, I-7 W 44/20; 11 O 331/19) und dem Landgericht Heilbronn (Beschluss vom 03.03.2021, Sa 8 O 368/20) erfolgreich. Dabei ging es jeweils um die Frage, wie ein Titel zu vollstrecken ist, der den Schuldner zur Übertragung einer bestimmten Anzahl von Bitcoin-Einheiten an eine vom Gläubiger angegebene Wallet-Adresse verurteilt.
Das IT-Rechts-Team von BRP um Dr. Thomas Weimann, Manuel Kastner und Lukas Bachert konnte die Gerichte davon überzeugen, dass Bitcoin-Übertragungsansprüche als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO zu vollstrecken sind. Bis dahin nahm die herrschende Auffassung in der juristischen Literatur an, dass ein solcher Anspruch als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt werden müsste.
Die Rechtsauffassung, der sich die Gerichte nun angeschlossen haben, hat insbesondere den Vorteil, dass Kursschwankungen der Kryptowährung im Verlauf des Vollstreckungsverfahrens mit geringem Aufwand berücksichtigt werden können: Zunächst kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 2 ZPO die Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme verlangen, um die geschuldete Anzahl Bitcoins selbst zu erwerben. Die voraussichtlichen Kosten kann der Gläubiger dann als normale Geldzahlungsschuld durch den Gerichtsvollzieher oder mittels Kontenpfändung beim Schuldner eintreiben. Sollte in der Zwischenzeit der Kurs gestiegen und sich der Erwerb der geschuldeten Bitcoin-Einheiten dadurch verteuert haben, kann der Gläubiger beim Gericht einen Nachforderungsantrag stellen. Sollte der Kurs hingegen zwischen Zahlung des Vorschusses und Erwerb der Bitcoin-Einheiten gefallen sein, steht dem Schuldner ein Rückzahlungsanspruch gegen den Gläubiger zu.
Die beiden Gerichtsentscheidungen dürften richtungsweisend für die zukünftige Handhabung der Vollstreckung eines Bitcoin-Übertragungsanspruchs sein. Lukas Bachert hat das Thema und die ergangenen Urteile in dem Artikel "Die Kryptowährung Bitcoin im Klage- und Vollstreckungsverfahren" prägnant zusammengefasst. Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2021, S. 356-360).