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Deals & Mandate

2024

BRP RENAUD berät bei Beteiligung von Rieker Investment an KUMM-Unternehmensgruppe

Die Rieker Investment GmbH hat sich an der KUMM-Unternehmensgruppe beteiligt. BRP hat die geschäftsführenden Gesellschafter der KUMM-Unternehmensgruppe unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.

Deals & Mandate

2023

BRP RENAUD begleitet die belgische Unternehmensgruppe Construx beim Erwerb der Weckenmann-Gruppe

Ein interdisziplinäres Team von BRP RENAUD hat die Unternehmensgruppe Construx bei der Übernahme des Anlagenbauers Weckenmann umfassend rechtlich beraten. Der belgische Schalungshersteller Construx hat sämtliche Anteile an der Weckenmann-Gruppe von den beiden Gesellschaftern erworben, die die Unternehmensgruppe in zweiter Generation geführt haben.

Kanzlei News

2023

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Während wir auf das Ende von 2023 zugehen und die festliche Zeit vor uns liegt, möchten wir Ihnen herzlich für die gute Zusammenarbeit sowie das ausgesprochene Vertrauen danken.

Deals & Mandate

2023

BRP RENAUD berät bei Zusammenschluss von Mercedes-Benz Autohäusern

Die Mercedes-Benz-Partner Burger Schloz und Lorinser haben sich zusammengeschlossen. Das gemeinsame Unternehmen wird unter Burger Schloz Automobile firmieren und an acht Standorten aktiv sein. Nicht umfasst von dem Zusammenschluss ist die Tuning-Sparte „Lorinser Sport Service“, die von Lorinser als eigenständige Marke fortgeführt werden wird. BRP RENAUD hat Lorinser bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.

Deals & Mandate

2023

BRP RENAUD berät bei Übernahme der CONPLUS Gruppe durch DATAGROUP

Die DATAGROUP SE mit Sitz in Pliezhausen hat die CONPLUS Gruppe mit Standorten in Ahrensburg bei Hamburg und Mönchengladbach übernommen. BRP hat bei dieser Transaktion die Gesellschafter der CONPLUS Gruppe mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.

Alert

2023

Hinweisgeberschutz im Blick: Ab Dezember Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Änderung aufmerksam machen, die ab 17. Dezember für Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend wird: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nach dem HinSchG müssen die betroffenen Unternehmen interne Meldestellen mit eigenen Meldekanälen einrichten, damit Mitarbeitende vertraulich und vor Repressalien geschützt auf Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen können.

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