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Deals & Mandate

2022

BRP begleitet Verkauf von DriversCheck an HRworks

Die HRworks Holding GmbH aus Freiburg, ein Portfoliounternehmen des Private Equity Investors Maguar Capital, hat die DriversCheck GmbH mit Sitz in Frechen erworben. BRP hat bei dieser Transaktion die beiden geschäftsführenden Gesellschafter von DriversCheck mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten. DriversCheck wurde 2014 gegründet und ist ein deutschlandweit führender Anbieter für Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS) zur vollständig automatisierten Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Fahrzeughalterpflichten.

Deals & Mandate

2022

BRP berät bei Verkauf des Geschäftsbetriebes von verisco an Keysight

Die verisco GmbH mit Sitz in Dortmund und die zur börsennotierten US-amerikanischen Keysight Technologies Inc. gehörende Keysight Technologies Deutschland GmbH mit Sitz in Böblingen haben im Rahmen eines Asset Deals die Übernahme des Geschäftsbetriebs von verisco durch Keysight vereinbart. In diesem Zuge wurden die Produkte und Dienstleistungen, sämtliche Mitarbeiter und auch die Geschäftsführer von verisco durch Keysight übernommen. BRP hat verisco bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.

Kanzlei News

2022

Handelsblatt: Deutschlands beste Anwälte 2022 – BRP von "Best Lawyers®" empfohlen

Im aktuellen Ranking "Deutschlands beste Anwälte", welches das Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers® veröffentlicht, werden 24 Anwältinnen und Anwälte von BRP als besonders renommiert empfohlen. Darüber hinaus wurde Sonja Ströhle (Gesellschaftsrecht) als Nachwuchstalent in der Kategorie "Anwälte der Zukunft" erstmalig ausgezeichnet. Insgesamt wurden Empfehlungen in 13 verschiedenen Rechtsgebieten ausgesprochen.

Medienecho

2022

Interview mit Dr. Andreas Digel zur „VOB/B“

Dr. Andreas Digel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, empfiehlt im Interview mit der Architektenkammer Baden-Württemberg die baurechtlichen Sonderregelungen nicht für alle Fälle. „Der öffentliche Auftraggeber muss die VOB/B vereinbaren“.

Kanzlei News

2022

Dr. Stefan Reuter: Autor im BeckOGK zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Stefan Reuter hat in der am 01.03.2022 erstmals erschienenen Ausgabe des von Prof. Dr. Martin Henssler für das Handels- und Gesellschaftsrecht herausgegebenen beck-online.GROSSKOMMENTAR GwG (BeckOGK.HGR) die §§ 3, 19-21 und 23 des Geldwäschegesetzes (GwG) zum Transparenzregister kommentiert. Enthalten sind in diesem Werk die Kommentierungen zum Kernbereich des GwG aus dem BeckOGK. Als erster Großkommentar, der speziell für die Online-Nutzung entworfen wurde, vereint er das Fachwissen ausgewiesener Autoren zum Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich der Vorschriften des GwG zum Transparenzregister. Alle drei Monate werden die Kommentierungen überarbeitet und um die jüngste Rechtsentwicklung ergänzt und bleiben somit im sich schnell wandelnden Recht stets aktuell.

Medienecho

2022

Dr. Eike Dirk Eschenfelder: Kommentar im "Betriebs-Berater" (Heft 40/2021)

Dr. Eike Eschenfelder setzt sich im BB-Kommentar mit dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.04.2021 auseinander, welches über die Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers im Fall der Insolvenz des Auftraggebers entschieden hat.

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