Die Europäische EntwaldungsVO (Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, EU Deforestation Regulation (EUDR)) soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt nicht aus entwaldeten Gebieten stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben. Sie gilt für sieben Rohstoffe – Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder – sowie viele daraus hergestellte Erzeugnisse. Betroffene Unternehmen müssen insbesondere globale Lieferketten erfassen und überwachen. Weitreichende Compliance-Herausforderungen sind zu bewältigen.
Zuletzt hat der europäische Gesetzgeber für eine Atempause gesorgt: Die Anwendung der EUDR wurde (erneut) um ein Jahr verschoben und der Pflichtenkatalog angepasst (siehe unser
Newsletter-Beitrag). Doch was bedeutet das konkret für Ihre Vorbereitungen? In diesem Webseminar geben Thomas Weimann und Simon Schmauder einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand und die künftigen Pflichten.
Im Fokus stehen dabei drei zentrale Fragen:
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Was ist neu? Einordnung der jüngsten Änderungen und des verschobenen Zeitplans.
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Wer ist betroffen? Eine klare Einordnung des Anwendungsbereichs und der betroffenen Produkte.
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Was ist zu tun? Ein Überblick über die wesentlichen Compliance-Pflichten, die Unternehmen in Zukunft treffen – von der Sorgfaltspflicht bis zum Risikomanagement.
Stellen Sie Ihre Fragen und kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr BRP RENAUD Team