Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht. Sie müssen sich aber schon heute darauf vorbereiten, denn die DSGVO geht deutlich über die bisherigen Anforderungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hinaus. Ab dem 25.05.2018 müssen alle Pflichten der DSGVO eingehalten werden.
Zudem wird neben der DSGVO auch noch ein neues, überarbeitetes BDSG in Kraft treten, das erst vor wenigen Tagen beschlossen wurde. Zusammenfassend erfordern diese beiden neuen Datenschutzgesetze eine umfassende Überarbeitung bestehender Datenschutzprozesse.
Unternehmen müssen im ersten Schritt zunächst erkennen, welche neuen Anforderungen überhaupt für sie relevant werden. Hierzu geben wir Ihnen einen ersten Überblick, damit Sie je nach Ihren spezifischen betrieblichen Eigenschaften die nächsten Schritte planen können, um auch in Zukunft datenschutzrechtlich gut und ohne Risiko aufgestellt zu sein.
Kein Unternehmen kann hier untätig bleiben. Es drohen sonst Ersatzansprüche und ganz erheblich erhöhte Bußgelder (bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nach dem, was höher ist).
Programm
16:30 Uhr Begrüßung 16:45 Uhr Die DSGVO und das neue BDSG 17:45 Uhr Pause 18:00 Uhr Schwerpunkte der DSGVO im Unternehmen 19:00 Uhr Kleiner Imbiss mit der Gelegenheit zur weiteren Diskussion