Im Unterschied zu der weitverbreiteten Meinung, ist nicht nur das sogenannte "Kleingedruckte" als AGB anzusehen, sondern alle für einen mehrmaligen Gebrauch vorformulierten Vertragsbedingungen. Dadurch greift das sehr strenge deutsche AGB-Recht bei allen Standardverträgen ein, die von Unternehmen eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen das AGB-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender haben (die Ungültigkeit einzelner Klauseln oder des ganzen Vertrages, Abmahnungen, Forderungsausfälle). Es ist daher auf keinen Fall zu empfehlen, im Internet oder sonst aufzufindende Muster oder gar fremde AGB ungeprüft zu verwenden.
Wir erstellen auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Klauseln für die unterschiedlichsten Geschäftsbereiche, zum Beispiel Liefer- und Einkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Lizenz- und Pflegebedingungen für Software, Nutzungs- und Teilnahmebedingungen (auch für Online-Shops und Online-Portale sowie für App-Anbieter).
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.