Wir vertreten Sie im Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, der internationalen Eintragungsbehörde in Genf und nationalen ausländischen Patentämtern. Wir stellen die Einzahlung der Jahresgebühren für Sie sicher. In enger Kooperation eines Patentanwalts mit einem Rechtsanwalt verfolgen wir Schutzrechtsverletzungen im In- und Ausland; wenn nötig, arbeiten wir mit staatlichen Behörden zusammen und wirken auf die Grenzbeschlagnahme schutzrechtsverletzender Gegenstände hin. In Verletzungsverfahren setzen wir Unterlassungs-, Auskunfts-, Herausgabe- und Schadenersatzansprüche für Sie durch. Umgekehrt verteidigen wir Sie auch gegen Vorwürfe patentverletzenden Verhaltens.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.