Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmen im Bereich Energie und Infrastruktur
Die tiefgreifenden Umwälzungen der Energieversorgung werfen für alle Beteiligten drängende Rechtsfragen auf. Die Anwältinnen und Anwälte der Praxisgruppe Energie und Infrastruktur von BRP RENAUD sind darauf spezialisiert, die Akteure am Energiemarkt mit kompetentem rechtlichem Rat und praktikablen Antworten zu unterstützen.
Unsere Mandanten sind Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die sich mit Projekten zur Stromerzeugung und Stromübertragung befassen. Wir unterstützen Sie beim Genehmigungs- und Planungsverfahren, der Finanzierung und beim Bau solcher Anlagen. Bei Bedarf binden wir Spezialistinnen und Spezialisten für weitere Rechtsgebiete aus unserer Kanzlei ein oder greifen auf die Expertise unserer Steuerberaterinnen und Patentanwälte zurück. Auf diese Art verbinden wir hochspezialisiertes anwaltliches Wissen zum Energierecht mit umfassender Beratungskompetenz für weitere rechtliche Anliegen Ihres Unternehmens, Ihrer Behörde oder Ihrer Organisation.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten bieten Rechtsberatung zum Energierecht:
Das Planungsrecht für Vorhaben zur Energieerzeugung und Energie-Infrastrukturprojekte ist sehr komplex. Wir unterstützen Sie bei der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Projekt und kümmern uns um umwelt- und baurechtliche Fragen.
Die vertragliche Ausgestaltung von Geschäften im Energie- und Infrastrukturbereich setzt präzise Kenntnisse der existierenden Regulierung und der Marktrealitäten voraus. Unsere Praxisgruppe gestaltet privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen individuell aus, zum Beispiel Kooperations-, Projekt-, Finanzierungs-, Versorgungs- und Lieferverträge.
Ein Schwerpunkt unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind grenzüberschreitende Projekte der Energiewirtschaft. Dabei kooperieren wir bei Bedarf mit unseren ausländischen Partnern im weltweiten Kanzleiverbund INTERLAW.
Wir begleiten Transaktionen und Veräußerungsvorhaben von Anlagen zur Energieerzeugung oder Energieübertragung. Dazu vernetzen wir uns mit den Spezialistinnen und Spezialisten für Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und andere Rechtsgebiete von BRP RENAUD.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer anwaltlichen Arbeit ist die Beratung zum Versicherungsrechtund zum gewerblichen Rechtsschutz, vor allem bei Windkraft- und Solaranlagen und ihren Steuerungen. Die Patentanwältinnen und Patentanwälte von BRP RENAUD leisten fachkundige Unterstützung beim Schutz Ihrer Erfindungen und Verfahren.
Wir vertreten Unternehmen der Energiewirtschaft gegenüber Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und gestalten Lösungen im Bereich der Compliance, von wettbewerbsrechtlichen Fragen bis zu den Auflagen für kritische Infrastrukturen.
Unsere Praxisgruppe ist mit dem komplexen Subventionsrecht vertraut. Wir beraten Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation zu Fördermitteln auf nationaler Ebene und zu europäischen Beihilfen, begleiten das Antragsverfahren und vertreten Sie bei Konflikten oder Rückforderungen.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.