In der Mediation suchen die Beteiligten mit der Unterstützung des Mediators nach einer eigenen Lösung für Konfliktthemen. Dabei können juristische Bewertungen einfließen. Die individuellen Wertmaßstäbe der Beteiligten stehen jedoch im Vordergrund. Ziel der Mediation ist eine nachhaltig befriedende und ganzheitliche Klärung der Konfliktfragen in einer Mediationsvereinbarung, die notariell beurkundet werden und die gleiche Qualität wie z.B. ein gerichtlicher Vergleich haben kann. Vorteile der Mediation gegenüber der klassischen juristischen Konfliktklärung sind regelmäßig beträchtliche Zeit- und Kostenersparnis sowie die gleichzeitige Klärung mehrerer Konfliktfelder. Die Beteiligten bestimmen Tempo und Umfang des Verfahrens. Der Mediator führt durch das Verfahren und bietet die erprobten Mediationsmethoden an. Mediation eignet sich klassisch für Fälle aus dem Familien- und Erbrecht, daneben aber besonders für jeden Konflikt, bei dem die Beteiligten weiter in einer Beziehung zueinander stehen wie etwa in einem Arbeitsverhältnis oder zwischen Gesellschaftern.
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Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.