
Am 05. Februar 2026 vertrat unsere Kanzlei einen Mandanten vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Anja Groeneveld
begleitete dabei einen komplexen Fall, der die Schnittstelle zwischen
nationalem und europäischem Familienrecht beleuchtete.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung war unter anderem die
Auslegung der Artikel 19 und 63 der Brüssel IIa-Verordnung. Im Zentrum stand
die Frage, welche zivilrechtlichen Auswirkungen eine in Italien nach
kirchlichem Recht für ungültig erklärte Ehe auf ein in Deutschland zeitlich
früher rechtshängiges Scheidungsverfahren entfalten kann. Dabei waren auch die
Verträge Italiens mit dem Heiligen Stuhl und deren zivilrechtliche Relevanz zu
berücksichtigen.
Neben den unmittelbar betroffenen Parteien nahmen auch die Mitgliedstaaten Italien und Spanien sowie die Europäische Kommission aktiv Stellung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen.
Dieser Fall illustriert eindrücklich die vielschichtige Verzahnung von EU-Verfahrensrecht, nationalen Rechtssystemen und staatskirchenrechtlichen Besonderheiten in grenzüberschreitenden Familiensachen. Das Team von BRP RENAUD im Familien- und Erbrecht ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mandantinnen und Mandanten in derartigen komplexen Konstellationen, die über klassische Fragestellungen hinausgehen und höchste rechtliche Präzision erfordern. Mandanten schätzen unsere Expertise in der Strukturierung und Lösung solch komplexer internationaler Sachverhalte.