Im Unterschied zu der weitverbreiteten Meinung, ist nicht nur das sogenannte "Kleingedruckte" als AGB anzusehen, sondern alle für einen mehrmaligen Gebrauch vorformulierten Vertragsbedingungen. Dadurch greift das sehr strenge deutsche AGB-Recht bei allen Standardverträgen ein, die von Unternehmen eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen das AGB-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender haben (die Ungültigkeit einzelner Klauseln oder des ganzen Vertrages, Abmahnungen, Forderungsausfälle). Es ist daher auf keinen Fall zu empfehlen, im Internet oder sonst aufzufindende Muster oder gar fremde AGB ungeprüft zu verwenden.
Wir erstellen auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Klauseln für die unterschiedlichsten Geschäftsbereiche, zum Beispiel Liefer- und Einkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Lizenz- und Pflegebedingungen für Software, Nutzungs- und Teilnahmebedingungen (auch für Online-Shops und Online-Portale sowie für App-Anbieter).
Dr. Andreas Digel schreibt regelmäßig zu rechtlichen Themen in der Kolumne im INGBW Magazin der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Im vergangenen Jahr erschienen seine Fachbeiträge zu aktuellen Themen:
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Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.