Wir beraten und vertreten Arzneimittelhersteller auf allen relevanten Gebieten des deutschen und europäischen Arzneimittelrechts. Wir erstellen Kooperationsverträge über die Entwicklung neuer Wirkstoffe und Zulassungsdossiers, über die Auftragsherstellung von Arzneimitteln sowie über Erwerb und Veräußerung von Arzneimittelzulassungen.
Wir überprüfen die ordnungsgemäße Kennzeichnung, Konfektionierung und Zulassungskonformität von Arzneimitteln und vertreten unsere Mandanten in allen arzneimittelrechtlichen Verwaltungsverfahren gegenüber den nationalen und europäischen Zulassungs- und Überwachungsbehörden.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.