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Rechtsgebiete

Arzneimittelrecht

Wir beraten und vertreten Arzneimittelhersteller auf allen relevanten Gebieten des deutschen und europäischen Arzneimittelrechts. Wir erstellen Kooperationsverträge über die Entwicklung neuer Wirkstoffe und Zulassungsdossiers, über die Auftragsherstellung von Arzneimitteln sowie über Erwerb und Veräußerung von Arzneimittelzulassungen.

Wir überprüfen die ordnungsgemäße Kennzeichnung, Konfektionierung und Zulassungskonformität von Arzneimitteln und vertreten unsere Mandanten in allen arzneimittelrechtlichen Verwaltungsverfahren gegenüber den nationalen und europäischen Zulassungs- und Überwachungsbehörden.

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