Die Werbung im Bereich der Heilmittel, also insbesondere der Arzneimittel aber auch der Medizinprodukte, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes besonders streng reguliert. Das macht die rechtskonforme Gestaltung von Werbemaßnahmen und Werbekampagnen im Bereich Heilmittel besonders herausfordernd. Neben der Formulierung von Werbeaussagen sind insbesondere die Regelungen zu Pflichtangaben und die Beschränkung verschiedener Werbeformen zu beachten. Schon die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Lebensmittel kann schwierig sein. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Spezialisierung auf das Heilmittelwerberecht und langjährigen Erfahrung in der Beratung von pharmazeutischen Unternehmen und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich dabei, Ihre Werbekampagnen und Produktgestaltungen rechtssicher umzusetzen.
Sollten Werbehandlungen von behördlicher Seite oder von Mitbewerbern oder Verbänden angegriffen werden, stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Wir sind auch für Sie da, wenn Sie umgekehrt auf unlautere Werbemaßnahmen von Mitbewerbern stoßen.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.