Die Werbung im Bereich der Heilmittel, also insbesondere der Arzneimittel aber auch der Medizinprodukte, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes besonders streng reguliert. Das macht die rechtskonforme Gestaltung von Werbemaßnahmen und Werbekampagnen im Bereich Heilmittel besonders herausfordernd. Neben der Formulierung von Werbeaussagen sind insbesondere die Regelungen zu Pflichtangaben und die Beschränkung verschiedener Werbeformen zu beachten. Schon die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Lebensmittel kann schwierig sein. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Spezialisierung auf das Heilmittelwerberecht und langjährigen Erfahrung in der Beratung von pharmazeutischen Unternehmen und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich dabei, Ihre Werbekampagnen und Produktgestaltungen rechtssicher umzusetzen.
Sollten Werbehandlungen von behördlicher Seite oder von Mitbewerbern oder Verbänden angegriffen werden, stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Wir sind auch für Sie da, wenn Sie umgekehrt auf unlautere Werbemaßnahmen von Mitbewerbern stoßen.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.