Umweltrechtliche Fragestellungen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben und der Errichtung und Nutzung von Anlagen, so beispielsweise im Bereich der Altlastenerkundung und -beseitigung. Unser Beratungsfeld umfasst alle umweltrechtlichen Rechtsgebiete, namentlich Angelegenheiten aus dem Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht. Wir beantworten Rechtsfragen unserer Mandanten aus diesen Bereichen, vertreten sie in Verwaltungsverfahren, etwa bei der Zulassung umweltrelevanter Anlagen. Im Falle der widerrechtlichen Ablehnung beantragter Genehmigungen etc. oder der rechtswidrigen behördlichen Inanspruchnahme erstreckt sich unsere Tätigkeit auf das Führen der erforderlichen Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.
Umweltrechtliche Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle in und auf dem Boden. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Verfüllung von Tagebauen
BRP RENAUD vertritt Mandanten vor dem EuGH: Fall im grenzüberschreitenden Familienrecht
Am 05. Februar 2026 vertrat unsere Kanzlei einen Mandanten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Anja Groeneveld begleitete dabei einen komplexen Fall, der die Schnittstelle zwischen nationalem und europäischem Familienrecht beleuchtete.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.