Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmen im Bereich Energie und Infrastruktur
Die tiefgreifenden Umwälzungen der Energieversorgung werfen für alle Beteiligten drängende Rechtsfragen auf. Die Anwältinnen und Anwälte der Praxisgruppe Energie und Infrastruktur von BRP RENAUD sind darauf spezialisiert, die Akteure am Energiemarkt mit kompetentem rechtlichem Rat und praktikablen Antworten zu unterstützen.
Unsere Mandanten sind Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die sich mit Projekten zur Stromerzeugung und Stromübertragung befassen. Wir unterstützen Sie beim Genehmigungs- und Planungsverfahren, der Finanzierung und beim Bau solcher Anlagen. Bei Bedarf binden wir Spezialistinnen und Spezialisten für weitere Rechtsgebiete aus unserer Kanzlei ein oder greifen auf die Expertise unserer Steuerberaterinnen und Patentanwälte zurück. Auf diese Art verbinden wir hochspezialisiertes anwaltliches Wissen zum Energierecht mit umfassender Beratungskompetenz für weitere rechtliche Anliegen Ihres Unternehmens, Ihrer Behörde oder Ihrer Organisation.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten bieten Rechtsberatung zum Energierecht:
Das Planungsrecht für Vorhaben zur Energieerzeugung und Energie-Infrastrukturprojekte ist sehr komplex. Wir unterstützen Sie bei der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Projekt und kümmern uns um umwelt- und baurechtliche Fragen.
Die vertragliche Ausgestaltung von Geschäften im Energie- und Infrastrukturbereich setzt präzise Kenntnisse der existierenden Regulierung und der Marktrealitäten voraus. Unsere Praxisgruppe gestaltet privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen individuell aus, zum Beispiel Kooperations-, Projekt-, Finanzierungs-, Versorgungs- und Lieferverträge.
Ein Schwerpunkt unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind grenzüberschreitende Projekte der Energiewirtschaft. Dabei kooperieren wir bei Bedarf mit unseren ausländischen Partnern im weltweiten Kanzleiverbund INTERLAW.
Wir begleiten Transaktionen und Veräußerungsvorhaben von Anlagen zur Energieerzeugung oder Energieübertragung. Dazu vernetzen wir uns mit den Spezialistinnen und Spezialisten für Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und andere Rechtsgebiete von BRP RENAUD.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer anwaltlichen Arbeit ist die Beratung zum Versicherungsrechtund zum gewerblichen Rechtsschutz, vor allem bei Windkraft- und Solaranlagen und ihren Steuerungen. Die Patentanwältinnen und Patentanwälte von BRP RENAUD leisten fachkundige Unterstützung beim Schutz Ihrer Erfindungen und Verfahren.
Wir vertreten Unternehmen der Energiewirtschaft gegenüber Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und gestalten Lösungen im Bereich der Compliance, von wettbewerbsrechtlichen Fragen bis zu den Auflagen für kritische Infrastrukturen.
Unsere Praxisgruppe ist mit dem komplexen Subventionsrecht vertraut. Wir beraten Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation zu Fördermitteln auf nationaler Ebene und zu europäischen Beihilfen, begleiten das Antragsverfahren und vertreten Sie bei Konflikten oder Rückforderungen.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.