2024
In den letzten Jahren häufen sich Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu modernen Wohn- und Beherbergungsformen wie beispielsweise Arbeitnehmerwohnheimen, Aparthotels sowie sonstigen Unterkünften, die über Airbnb oder vergleichbare Plattformen angeboten werden, da in diesem Zusammenhang regelmäßig verschiedene baurechtliche Probleme auftreten. Immer wieder muss die Frage beantwortet werden, ob es sich hierbei noch um eine Wohnnutzung oder schon um einen Beherbergungsbetrieb handelt und diese Art der Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist.
2024
Am 25.11.2023 ist in Baden-Württemberg das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten, mit welchem Änderungen der Landesbauordnung (LBO) und der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (VVOLBO) verbunden sind. Damit hat der Landesgesetzgeber den Weg zum „Virtuellen Bauamt“ freigemacht, mit dem ein Bürokratieabbau sowie eine Verfahrensbeschleunigung verbunden sein soll. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, den Einfluss und die Rechte sowohl der betroffenen Gemeinden als auch der Nachbarn einzuschränken.
2023
Der Gesetzgeber hatte in den letzten Jahren eine Reihe von Beschleunigungsvorschriften zur Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen, darunter § 13b BauGB, dessen zeitlich begrenzte Anwendbarkeit im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes im Jahr 2021 noch einmal verlängert wurde. Danach können Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.