Umweltrechtliche Fragestellungen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben und der Errichtung und Nutzung von Anlagen, so beispielsweise im Bereich der Altlastenerkundung und -beseitigung. Unser Beratungsfeld umfasst alle umweltrechtlichen Rechtsgebiete, namentlich Angelegenheiten aus dem Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht. Wir beantworten Rechtsfragen unserer Mandanten aus diesen Bereichen, vertreten sie in Verwaltungsverfahren, etwa bei der Zulassung umweltrelevanter Anlagen. Im Falle der widerrechtlichen Ablehnung beantragter Genehmigungen etc. oder der rechtswidrigen behördlichen Inanspruchnahme erstreckt sich unsere Tätigkeit auf das Führen der erforderlichen Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.
Umweltrechtliche Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle in und auf dem Boden. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Verfüllung von Tagebauen
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.