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Aufgrund vermehrter Kundenabsagen bzw. einer Unterbrechung der Lieferkette kann der Geschäftsbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Sind die Arbeitnehmer dennoch zu vergüten?
Kann der Geschäftsbetrieb faktisch nicht aufrechterhalten werden, behalten die Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das sogenannte "Betriebsrisiko" trägt, also das Risiko die Arbeitskraft des Arbeitnehmers sinnvoll einzusetzen. Auch "pandemiebedingte" Absagen von Kunden oder ausbleibende Warenlieferungen sind insofern keine Ausnahme.
Aus Arbeitgebersicht sollte daher frühzeitig nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gesucht werden, um auf Auftragsausfälle vorbereitet zu sein. Ist die Möglichkeit von "Betriebsurlaub" in den arbeitsvertraglichen/kollektiven Regelungen vorgesehen, kann sich eine entsprechende Anordnung aus Gründen der Schadensminimierung empfehlen.