HomeWissenNewsletterdetailBauüberwacher haftet für fehlenden Brandschutz
2017

Bauüberwacher haftet für fehlenden Brandschutz

Nach der Rechtsprechung des BGH muss der planende Architekt die grundsätzlichen Erfordernisse des Brandschutzes für das von ihm zu planende Gebäude kennen und bei Bedarf die Einschaltung eines Fachplaners empfehlen. Ist er nicht mit der Planung, sondern allein mit der Bauüberwachung beauftragt, genügt es auch im Hinblick auf den Brandschutz nicht, eine plangerechte Umsetzung des Bauwerks zu gewährleisten. Der bauüberwachende Architekt muss vielmehr im Hinblick auf den Brandschutz die ihm vorgelegten Pläne prüfen, ob sie geeignet sind, auch im Hinblick auf den Brandschutz das Bauwerk mangelfrei entstehen zu lassen. Fehlen ausreichende Vorgaben zum Brandschutz in der Ausführungsplanung, hat er dies zu erkennen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Anderenfalls haftet er zusammen mit dem planenden Architekten und gegebenenfalls dem ausführenden Unternehmen (OLG München, Az. 9 U 433/815).

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram