Mit Entscheidung vom 17.07.2019 hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon bezüglich der Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestimmter Verhaltensweisen gegenüber Händlern auf amazon.de eingestellt. Amazon hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Marktplatzhändler in den vom Bundeskartellamt beanstandeten Punkten (weltweit!) geändert und vielgestaltige Änderungen des Marktplatzbetriebs zugesichert. Dadurch wurden die wettbewerblichen Bedenken in Bezug auf die gerügten Verhaltensweisen nach Ansicht des Bundeskartellamts ausgeräumt. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens waren Beschwerden von Lieferanten der Amazon Retail-Sparte.
Die Geschäftspraktiken von Amazon sind jedoch Gegenstand weiterer Kartellverfahren. Zuletzt hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen Amazon eingeleitet, in dem es die Hybridfunktion Amazons als Händler einerseits und Marktplatzanbieter andererseits kartellrechtlich untersucht. Dabei soll es vor allem um die in den Standardvereinbarungen mit den Marktplatzhändlern enthaltenen Regelungen betreffend die Nutzung der Daten der Marktplatzhändler gehen und darum, wie Amazon diese Daten für seine Aktivitäten als (konkurrierender) Händler nutzt. Zudem ist bekannt, dass das Thema "Buy Box" Gegenstand des Verfahrens ist, also die Entscheidung darüber, welcher Händler im Einzelfall von Amazon als Verkäufer voreingestellt wird. Insbesondere soll dabei Amazons Nutzung von wettbewerbsrelevanten Informationen über die Marktplatzhändler für die Auswahl des sogenannten Gewinners der "Buy Box" untersucht werden. Der Ausgang dieses Verfahrens ist derzeit nicht absehbar.