Mit der 9. GWB-Novelle wurde im deutschen Fusionskontrollrecht eine "Transaktionswert-Schwelle" eingeführt (§ 35 Abs. 1a GWB). Danach kann ein Zusammenschluss auch dann in Deutschland anmeldepflichtig sein, wenn das Zielunternehmen keine oder nur geringe Umsätze in Deutschland erzielt, der „Wert der Gegenleistung” für den Zusammenschluss aber mehr als 400 Mio. € beträgt und das zu erwerbende Unternehmen in „erheblichem Umfang” im Inland tätig ist. Diese Regelung wurde von vielen als zu weit gefasst und praktisch kaum handhabbar kritisiert. Das Bundeskartellamt hält diese Bedenken offenbar für berechtigt und hat zusammen mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde einen "Leitfaden Transaktionswert-Schwellen für die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben (§ 35a Abs. 1a GWB und § 9 Abs. 4 KartG)" veröffentlicht, der Hilfestellung bei der Auslegung geben soll.
Es ist zu begrüßen, dass sich zwei Kartellbehörden bemühen, durch einen gemeinsamen Leitfaden grenzüberschreitend einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Das vereinfacht die Arbeit der Rechtsanwender. Ob die Hilfestellungen aber geeignet sind, die schwierigen Anwendungsfragen der weit gefassten Vorschrift zu lösen, muss sich erst zeigen.