HomeWissenNewsletterdetailBundeskartellamt: Neue Leitlinien für Genossenschaften
2021

Bundeskartellamt: Neue Leitlinien für Genossenschaften

Das Bundeskartellamt hat im November 2021 Leitlinien zur kartellrechtlichen Bewertung von Genossenschaften veröffentlicht. Genossenschaften soll es ermöglicht werden besser einzuschätzen, wo die Grenze zwischen zulässiger Kooperation einerseits und kartellrechtlich verbotenem Verhalten andererseits verläuft.

Erklärtes Ziel der Leitlinien ist es, die Kooperationsform der Genossenschaft zu stärken. Dies geschieht in erster Linie dadurch, dass das Bundeskartellamt seine Rechtsauffassung zu den Gestaltungsmöglichkeiten und deren Grenzen zusammenfasst und erläutert. So wird die Vorhersehbarkeit von kartellbehördlichen Entscheidungen verbessert. Hilfreich ist dabei die große Zahl an Beispielen, die das Bundeskartellamt verwendet.

Nennenswerte zusätzliche Freiräume zugunsten von Genossenschaften, die im Vorfeld verbreitet erhofft und gefordert worden waren, hat das Bundeskartellamt allerdings nicht geschaffen. Im Gegenteil: Die Leitlinien enthalten Regeln, die von manchen Genossenschaften als neuartig oder weitreichend empfunden werden dürften. Deshalb stellt sich für Genossenschaften und ihre Mitglieder nun die Frage, ob eine Neubewertung ihrer möglicherweise seit vielen Jahren etablierten Zusammenarbeit erforderlich ist.

Auch für andere Kooperationsformen lohnt sich ein Blick in die Leitlinien, da die Ausführungen auch für diese wichtige Anhaltspunkte enthalten. Bemerkenswert sind insbesondere die ausführlichen Hinweise zur Zusammenarbeit beim Online-Vertrieb.

Rechtsgebiete

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram