HomeWissenNewsletterdetailDarf bei abgesonderten Arbeitnehmern Urlaub angeordnet werden, wenn keine sonst Beschäftigungsmöglichkeit besteht?
2020

Darf bei abgesonderten Arbeitnehmern Urlaub angeordnet werden, wenn keine sonst Beschäftigungsmöglichkeit besteht?

Grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber darf Urlaub nicht einseitig anordnen. Bezahlter Urlaub setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer diesen auch beantragt (und der Arbeitgeber den Urlaub auch genehmigt). Wir raten dennoch dazu, zumindest eine einvernehmliche Einbringung von Resturlaub mit dem Arbeitnehmer zu versuchen.

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