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2021

Digitalisierung der Gerichtsprozesse: BMJV plant neues Online-Klagetool

Bürgerinnen und Bürger haben sich zunehmend daran gewöhnt, viele ihrer Angelegenheiten online von zu Hause aus zu erledigen. Bis auf die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie die Inanspruchnahme privater Rechtsdienstleister bei Flugverspätungen oder Mietmängeln gibt es für die Bürger jedoch kaum Wege, ihre Ansprüche im Streitfall schnell und einfach durchzusetzen. Um die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und den Zugang zur Justiz zu vereinfachen und zu verbessern, startete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.08.2021 ein Projekt zur digitalen Klageeinreichung. Damit soll die Möglichkeit der Klageeinreichung im Wege eines Online-Verfahrens eingeführt werden!

Schon seit 2018 ist es mit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) Anwälten möglich, Schriftsätze digital bei Gericht einzureichen. Die Praxis zeigt, dass ebenso die Gerichte von der Übermittlung per beA vermehrt Gebrauch machen. Auch die Vorschrift des § 128a Abs. 1 ZPO hat im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt an Bedeutung gewonnen, die es Gerichten ermöglicht, mündliche Verhandlungen statt als Präsenztermine im Wege der digitalen Videoverhandlung durchführen.

Vor diesem Hintergrund würde auch das vom BMJV beabsichtigte Online-Klagetool die Gerichtspraxis zunehmend digitalisieren und weiter modernisieren, mit der Folge, dass nicht nur Anwälte, sondern jeder einzelne Bürger (wo ohne Anwalt zulässig) in digitaler Form eine Klage einreichen kann. Zur konkreten Ausgestaltung und Funktion des Online-Klagetools hat sich das BMJV noch nicht abschließend geäußert. Fest steht aber, dass das Projekt des BMJV in Kooperation mit dem Fellowship-Programm "Tech4Germany" läuft und spätestens Anfang November 2021 ein Prototyp für ein Online-Klagetool entwickelt werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass viele Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei einer geringeren Forderungshöhe häufig aus Gründen des dafür nötigen Aufwands sowie des Prozessrisikos von einer Klageeinreichung absehen, kann die Einführung eines Online-Klagetools durch Verfahrensvereinfachungen die Hemmschwelle für den Zugang zu den Gerichten senken. Auch den Gerichten kann das Online-Klagetool entgegenkommen, da sie damit viele strukturell gleichgelagerte Fälle einfacher, schneller und ressourcenschonender bearbeiten können. Allerdings ist zu beachten, dass ein Online-Klagetool nichts an dem Unterliegens- und Kostenrisiko ändert, das Kläger bei jedem Gerichtsprozess zu tragen haben. Dementsprechend steht nicht zu erwarten, dass künftig Forderungen mit niedrigen Streitwerten allein aufgrund der Einführung einer Online-Klagemöglichkeit in wesentlich größerem Umfang als bisher geltend gemacht werden.

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