Soweit betriebliche/arbeitsvertragliche Regelungen zum Home-Office bestehen, können die Arbeitnehmer nach deren Maßgabe von zu Hause aus arbeiten. Fehlt es an entsprechenden Regelungen, dürfen die Arbeitnehmer – ohne Einverständnis des Arbeitgebers – grundsätzlich nicht von zu Hause aus arbeiten. Erscheint ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeit und weist er auch keine Arbeitsunfähigkeit nach, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und letztlich sogar kündigen.