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2021

Einrede der Verjährung beim „Stufenvertrag‟

Der Abschluss von Stufenverträgen ist bei Architekten und Ingenieuren nicht unüblich. Ihnen kann insbesondere in einem Mängelprozess erhebliche Bedeutung zukommen. Denn handelt es sich um Mängel aus einer früheren Vertragsstufe, können Ansprüche des Bestellers wegen etwaiger Mängel des Werks aus dieser Stufe bereits verjährt sein, obwohl Mängel aus einer späteren Vertragsstufe noch prozessual verfolgbar wären. Eine Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass es bei der Frage, ob die Einrede der Verjährung zugunsten des Planers durchgreift, auf die Vertragsauslegung und das Verständnis der Parteien von der stufenweisen Beauftragung ankommt (17 U 110/15).

Haben die Parteien für die Teile der Gesamtleistung zeitlich versetzt gesonderte Verträge abgeschlossen, beginnt nach Abnahme der ersten Teilleistung für diese eine gesonderte Verjährungsfrist. Anders liegt der Fall nach Ansicht des OLG Köln, wenn nach dem Willen der Parteien von einem einheitlichen Vertragswerk auszugehen ist, etwa weil der Planer bereits in seinem ursprünglichen Angebot dem Besteller den Abruf weiterer Leistungsinhalte angeboten hat oder sonstige Anhaltspunkte eine vertragliche Verklammerung der Teilleistungen belegen.

Im vom OLG Köln zu entscheidenden Fall lehnte der Senat eine Verjährung schon deshalb ab, da das Planungsbüro noch nicht sämtliche Leistungen aus der ersten Vertragsstufe bis zur Genehmigungsplanung geleistet hatte, diese mithin noch nicht abnahmefähig war. Gleichzeitig führte der Senat vorsorglich aus, es handele sich ohnehin um einen einheitlichen Vertrag, da die erste Stufe bereits einen Vermerk für die Erbringung einer örtlichen Bauüberwachung enthielt. Dies war für das Gericht ein Indiz, dass die Parteien einen Zusammenhang mit den später zusätzlich beauftragten Leistungen anstrebten. Ob die Einrede der Verjährung bei "Stufenverträgen" im Prozess durchgreift, entscheidet daher der konkrete Einzelfall, wobei eine streng getrennte Beauftragung mit gesondertem Verjährungslauf die Ausnahme bilden dürfte.


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