Die EU-Kommission hat am 10.11.2020 verkündet, dass sie (1) eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Amazon gerichtet habe, und zwar wegen Missbrauch von Marktmacht durch Nutzung nichtöffentlicher Daten unabhängiger Verkäufer, und (2) eine weitere Untersuchung der Amazon-Geschäftspraxis zum Einkaufswagen-Feld und zu "Prime" eingeleitet habe (siehe auch BRP-Newsletter III/2019).
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wirft die EU-Kommission Amazon vor, dass Amazon in seiner Hybridfunktion als Plattformbetreiber und Händler seine Marktmacht nach Art. 102 AEUV missbraucht, indem es die nichtöffentlichen Daten (z.B. Zahl der Bestellungen/Auslieferungen, Einnahmen, Anzahl der Aufrufe, geltend gemachte Verbraucherrechte) der unabhängigen Marktplatzverkäufer systematisch nutzt, um sich im unmittelbaren Wettbewerb zu diesen Verkäufern einen Vorteil zu verschaffen. Amazon könne durch die nichtöffentlichen Informationen seine Angebote auf solche Produkte fokussieren, die sich am besten verkaufen und die eigenen Einzelhandelsangebote auf Basis der Verkäuferdaten anpassen.
Die neu eingeleitete Untersuchung gegen Amazon basiert auf Bedenken der EU-Kommission, dass Amazon die eigenen Einzelhandelsangebote und solche von Marktplatzverkäufern, die Logistik- und Zustellungsdienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt. Dabei geht es vor allem um die Kriterien, nach denen Amazon den Verkäufer auswählt, der als vorausgewählter Verkäufer in der sogenannten "Buy-Box" auftaucht, und nach denen Amazon es Verkäufern ermöglicht, Prime-Kunden zu beliefern. Bestätigt sich dieser Verdacht, würde die EU-Kommission dies ebenfalls als Verstoß gegen Art. 102 AEUV werten.