Ja. Diese sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht und werden ständig fortgeschrieben. Derzeit wird gerade mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt, ob die Verpflichtung zur Offenen Sprechstunde ausgesetzt werden soll. Nicht abrechnungsfähig ist die Versichertenpauschale/Grundpauschale bei ausschließlich telefonischem Kontakt. Psychotherapeutische Leistungen sind außer den Gesprächen nach GOP 22220 und 2320 nicht telefonisch erbringbar.