Zeigt ein Arbeitnehmer Symptome einer Erkrankung, ist der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts befugt, den Arbeitnehmer nach Hause bzw. an das Gesundheitsamt zu verweisen. Bei ernst zu nehmenden Symptomen, wie Husten oder Schnupfen, kann der Arbeitgeber zur Vermeidung von Ansteckungen sogar verpflichtet sein, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. Insoweit trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Arbeitnehmern. Weigert sich ein – offensichtlich arbeitsunfähiger – Arbeitnehmer zum Arzt bzw. Gesundheitsamt zu gehen, kann der Arbeitgeber die Entgeltzahlung verweigern.