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2019

Keine Rechtsschutzdeckung beim Widerruf fondsgebundener Lebensversicherungen 

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sind häufig Gegenstand von Rechtsstreiten. Entwickeln sich die gewählten Fonds nicht wie erwartet, wird nach Möglichkeiten gesucht, sich rückwirkend vom Vertrag zu lösen. Nicht selten wird argumentiert, beim Vertragsschluss sei nicht zutreffend über bestehende Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechte aufgeklärt worden, sodass die Rückabwicklung des Versicherungsvertrags verlangt werden könne. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2019 kann für Rechtsstreite über den Widerruf von fondsgebundenen Lebensversicherungen jedoch regelmäßig keine Rechtsschutzdeckung in Anspruch genommen werden. Der in den meisten Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen enthaltene Ausschluss für Rechtsstreite über Kapitalanlagegeschäfte erfasse auch fondsgebundene Lebensversicherungen.

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